1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Stornierung und Irrtum sind vorbehalten.
2. Die von Winter Immobilien & Design GmbH gemachten Angaben über die Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Winter Immobilien & Design GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft wird.
3. Der Empfänger verpflichtet sich, für sich selbst und dessen Mitarbeiter, jegliche Kommunikation mit einem Partner von Winter Immobilien & Design GmbH nur über Winter Immobilien & Design GmbH zu führen und sich andernfalls vorher die schriftliche Genehmigung von Winter Immobilien & Design GmbH einzuholen.
4. Vertragswidriges Verhalten des Kaufinteressenten berechtigt Winter Immobilien & Design GmbH Schadensersatzansprüche in Höhe des entgangenen Honorars geltend zu machen.
5. Die Honorarpflicht des Käufers ist nicht nur durch den Nachweis des Objektangebotes begründet, sondern gleichfalls durch unser Tätigwerden auf seine Objektanfrage. Dies beinhaltet Objektinformationen bezüglich Internet, Homepage und sonstige Kommunikation und die potentiellen Vorarbeiten, welche zur Abwicklung eines Objektverkaufes notwendig sind.
6. Mit Erteilung des Auftrages erwächst dem Auftraggeber die Verpflichtung das festgelegte Honorar zu zahlen, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt.
7. Der Honoraranspruch entfällt nicht wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird infolge Verschuldens des Auftraggebers, durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist den der Auftraggeber zu vertreten hat.
8. Für die Entstehung des Honoraranspruches genügt jeder Nachweis. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen das angebotene Objekt bereits gekannt zu haben wenn er uns diesen unverzüglichen (spätestens 3 Tagen) nach Kenntnis des Angebotes mitteilt und uns gleichzeitig bekannt gibt woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat. Unterlässt er diese Mitteilung so ist er zur Honorarzahlung verpflichtet.
9. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande so ist das hierfür vorgesehene Honorar zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle in denen innerhalb einer zwei Jahresfrist vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes zwischen den von uns nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt.
10. Es gilt schon der Nachweis des Kontaktes als Tätigkeit erbracht sofern es hierdurch binnen von 2 Jahren zu einem Vertragsabschluss kommt.
11. Tätigkeit für den anderen Teil ist Winter Immobilien & Design GmbH gestattet. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin dass wir als Immobilienvermittler sowohl für die Verkäufer als auch für die Käuferseite honorarpflichtig tätig sind.
12. In dem Fall, dass die Urteile und Gesetzesvorlagen bei dieser Art der Angebotsabgabe Gültigkeit haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfristbeträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Winter Immobilien & Design GmbH, Frankenring 78, 47798 Krefeld, Tel: 02151 - 3634170, Fax: 02151 -3634171, info@winter-immo-design.de; mittels einer eindeutigen Erklärung (ausschließlich ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
14. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus das Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
15. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfristbeginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz
Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund §312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung von Winter Immobilien & Design GmbH, Frankenring 78, 47798 Krefeld ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E –Mails sowie Rundfunk, Tele-oder Mediendienste.
Geldwäsche
Gemäß Geldwäschegesetz §2 Abs. 1 Nummer 10weisen wir Sie darauf hin das wir Ihre Identität feststellen müssen. Diese Verpflichtung haben wir vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind uns den Personalausweis von Ihnen zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem müssen wir prüfen ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Bei Firmen müssen wir die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und den Sitz der Hauptniederlassung sowie den Namen der gesetzlichen Vertreter schriftlich festhalten. Sie erklären sich hiermit bereit uns bei der Zusammenstellung oben genannter Unterlagen behilflich zu sein und uns die Unterlagen jederzeit, bei Nachfrage, zu übersenden.